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Ablässe

Allgemeine Hinweise zu Ablässen

1. Der Ablass ist im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert: »Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.«

2. Im allgemeinen erfordert die Gewinnung von Ablässen bestimmte Bedingungen (nachstehend unter den Punkten 3-4 angeführt) und die Erfüllung bestimmter Werke.

3. Zur Gewinnung von Ablässen, sowohl von vollkommenen als auch von Teilablässen, ist es notwendig, daß sich der Gläubige zumindest kurz bevor er die Ablasswerke erfüllt, im Stande der Gnade befindet.

4. Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden. Um ihn zu erhalten, ist es jedoch - über den Gnadenstand hinaus - notwendig, dass der Gläubige:

- die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche, hat;
- die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt;
- die Allerheiligste Eucharistie empfängt (zweifelsohne ist es besser, die Eucharistie bei der Teilnahme an der Heiligen Messe zu empfangen; für den Ablass ist jedoch lediglich die Heilige Kommunion notwendig);
- nach Meinung des Heiligen Vaters betet (z.B. Vaterunser, Ave Maria und Ehre sei dem Vater in der aktuellen Gebetsintention des Papstes).

5. Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, daß diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt.

6. Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der Sünde, auch der lässlichen Sünde).

7. Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden.

Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_pro_20000129_indulgence_ge.html

Weitere Informationen zu Ablässen: Links

Erklärung und Hintergrund

bulletAblass-Verständnis nach "Indulgentiarum Doctrina": http://de.wikipedia.org/wiki/Indulgentiarum_Doctrina und: http://www.zenit.org/article-8998?l=german
bulletAblaß der Jugend erklärt: http://www.karl-leisner-jugend.de/ablass.htm
bulletAblaß-Erklärung: http://www.kathpedia.com/index.php/Ablass
bulletInfo auch bei: http://www.ecclesiaeveritas.net/index.php/Ablass 
bulletWir sind reich und wissen es nicht: http://kath-zdw.ch/maria/ablass.html
bulletAuch Kritisches zum Ablass: http://de.wikipedia.org/wiki/Ablass

Zuständigkeit

bulletPäpstlicher Gerichtshof: http://www.kathpedia.com/index.php/Apostolische_P%C3%B6nitentiarie
bulletApostolische Pönitentiarie: http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/index_ge.htm und: http://ts.catholica.va:8081/http://paenitentiaria.catholica.va:90/paenitentiaria/index.php

Anlässe

bulletSiehe auch nächstes Kapitel unten.
bulletKirchenamtliche Verzeichnis der Ablässe "Enchiridon Indulgentiarum": [nur in latein]: http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_doc_20020826_enchiridion-indulgentiarum_lt.html, [Zusammenfassung, deutsch]: http://www.ulrichrhode.de/lehrv/sakr/ablaesse.pdf
bulletAußerordentliche Anlässe: http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/index_ge.htm
bulletErklärung und Anlässe: http://www.kathwahrheit.de/index.php?option=com_content&view=article&id=69&Itemid=1410

Regel und Praktisches

bulletParktische Regeln zu Ablässen: http://ablass.kreuz-jesus.de/ oder:
http://kreuz-jesus.de/ablass/was-versteht-man-unter-einen-ablass/index.php
"Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind die Verrichtung des mit dem Ablass versehenen Werkes und die Erfüllung folgender drei Bedingungen erforderlich:
+ sakramentale Beichte,
+ eucharistische Kommunion und
+ Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters."

Anlässe zu Ablässen

1. Allgemeine Anlässe

Allerseelen-Ablass

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen (im Fegefeuer) gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses;  oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Allerseelen und: http://de.wikipedia.org/wiki/Allerseelenablass

Ablass für Arme Seelen mit Bezug auf die Liebesflamme des Herzens Mariens

Nicht-offizielles Gebet um Befreiung der Armen Seelen aus dem Fegefeuer: Diese Regelung ist noch nicht Teil des kirchlichen Ablass-Kataloges Enchiridion indulgentiarum (1999):

Die Jungfrau Maria sagte zu Elisabeth Kindelmann in Ungarn: “Wenn ihr euch auf die Liebesflamme Meines Herzens berufend drei Ave Maria betet, wird jedesmal eine Arme Seele aus dem Fegfeuer befreit. Im Monat der Armen Seelen (November) befreit ihr für jeweils ein Ave Maria zehn Arme Seelen aus dem Fegfeuer." (13. Oktober 1962).

Ablaßgebet vor dem Bilde des Gekreuzigten

Wer an den Freitagen der Fasten- und Passionszeit nach der hl. Kommunion vor einem Kreuzbild das folgende Gebet betet, gewinnt einen vollkommenen Ablaß. Sonst hat dieses Gebet nur einen Teilablaß.

Siehe, 0 guter und lieber Jesus, vor deinem Angesichte werfe ich mich auf die Knie und bitte und beschwöre dich mit heißer Inbrunst meiner Seele: präge meinem Herzen ein den lebendigen Geist des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, eine wahre Reue über meine Sünden und den festen Willen, mich zu bessern. Mit innigem Mitleid und tiefem Schmerz meiner Seele betrachte ich deine fünf Wunden und beherzige dabei, was der Prophet David von dir, 0 guter Jesus, geweissagt hat: "Sie haben meine Hände und Füße durchbohrt, sie haben alle meine Gebeine gezählt."

Vater unser / Gegrüßet seist du, Maria / Ehre sei ... / nach den Meinungen des heiligen Vaters.

Quelle: Gebete und Lieder. Gebetstätte Wigratzbad

2. Außerordentliche Anlässe

Außerordentliche Anlässe für Ablässe werden seitens der Apostolische Pönitentiarie (Vatikan) verkündet:

Siehe: http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/index_ge.htm

Beispiele:

bulletAußerordentliches Heiliges Jahr 2016: http://www.kathnews.de/was-ist-eine-heilige-pforte-wie-geht-der-ablass und:
http://www.kirche-in-not.de/aktuelle-meldungen/medien-buecher-dvd/2015/12-08-gebetskarte-barmherziger-jesus-zum-heiligen-jahr

 

Last update of this page: 10.08.2019